Der Kauf einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den wichtigsten Entscheidungen in ihrem Leben. Dabei stellen sich von Anfang an viele Fragen: Haus oder Wohnung? Bestandsimmobilie oder Neubau? Kauf vom Bauträger? Wie werde ich eigentlich Eigentümer einer Immobilie?
Zwischen Käufer und Verkäufer bestehen zudem entgegenstehende Interessen: Der Verkäufer möchte schnell sein Geld bekommen, der Käufer möglichst rasch einziehen. Verständlicherweise möchten beide mit ihrer jeweiligen Leistung nicht einfach in Vorleistung gehen und darauf hoffen, dass der andere Vertragspartner seine Gegenleistung auch erbringen wird. Dies gilt umso mehr, als der Weg zum Immobilieneigentum rechtlich anspruchsvoll und mit einigen Stolpersteinen versehen sein kann.
Der Gesetzgeber hat den an einem Immobilienkauf Beteiligten daher den Notar zur Seite gestellt. Er beurkundet den Kaufvertrag, beantwortet die rechtlichen Fragen der Beteiligten und sorgt dafür, dass den jeweiligen Interessen Rechnung getragen wird. Dabei ist er gegenüber den Beteiligten zu völliger Neutralität verpflichtet, damit Käufer und Verkäufer gleichsam ihre Ziele erreichen.
Mithilfe der nachfolgenden Links können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen:
Zur Vorbereitung eines Termins können Sie das nachfolgende Online-Formular ausfüllen und übersenden:
Viele Eigentümer einer Immobilie denken darüber nach, diese zu Lebzeiten zu verschenken, z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei können verschiedenste Beweggründe eine Rolle spielen.
Kommt es zu einer schenkweisen Übertragung, ist ein Notar zwingend einzuschalten. Er begleitet den Vorgang, sichert etwaige Rückübertragungs- oder Nießbrauchsansprüche ab und zeigt gegebenenfalls mögliche Alternativen zu einer Schenkung auf.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Eine vorhandene Immobilie kann auf vielfältige Weise belastet werden: mit Grundpfandrechten wie z.B. der Grundschuld zur Absicherung eines Anspruchs, häufig eines Darlehens bei einem Kreditinstitut, mit einem Nießbrauch, z.B. zu Gunsten der Eltern, die die Immobilie zuvor an die Kinder geschenkt haben, oder mit diversen Dienstbarkeiten wie z.B. einem Wegerecht zu Gunsten des Eigentümers des Nachbargrundstücks.
Bei allen diesen Vorgängen ist die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben und auch sinnvoll, um diese rechtlich oftmals komplexen Vorgänge sach- und interessengerecht zu begleiten.
Auch zu diesem Thema können Sie nachfolgend weitere Unterlagen herunterladen:
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